{"id":22,"date":"2016-10-24T14:36:24","date_gmt":"2016-10-24T12:36:24","guid":{"rendered":"http:\/\/alt.jbc-hasselfelde.de\/?page_id=22"},"modified":"2018-02-11T21:27:42","modified_gmt":"2018-02-11T20:27:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alt.jbc-hasselfelde.de\/?page_id=22","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"textLayer\">\n<div data-canvas-width=\"459.13000000000005\"><\/div>\n<\/div>\n<p>Satzung des Jagdbogen Clubs Hasselfelde<\/p>\n<p>Neue Fassung 2017<\/p>\n<p>\u00a71<\/p>\n<p>1.1 Name des Vereins<br \/>\nDer Jagdbogen Club Hasselfelde hat seinen Sitz in Kiel und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins\u00a0 &#8222;Jagdbogen Club Hasselfelde e. V.&#8220;<\/p>\n<p>1.2 Zweck des Vereins<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstige Zwecke&#8220; der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch F\u00f6rderung des Bogensports sowie geeignete Erg\u00e4nzungssporte zur k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder und insbesondere durch F\u00f6rderung der Jugendpflege. Diesem Zweck dienen die Kasseneing\u00e4nge sowie die dem Verein geh\u00f6renden Sportger\u00e4te, Geb\u00e4ude und Grundst\u00fccke.<\/p>\n<p>1.3 Gewinne und Zuwendungen<br \/>\nEtwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>1.4 Verg\u00fctungen f\u00fcr Personen<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Parteipolitisch und religi\u00f6s ist der Verein neutral.<\/p>\n<p>\u00a72<\/p>\n<p>2.1 Gesch\u00e4ftsjahr, Sitz<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr, Gerichtsstand ist Kiel.<\/p>\n<p>\u00a73<\/p>\n<p>3.1 Vereinsmitglieder<br \/>\nMitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die den Bogensport mit\u00a0 Lang-, Jagd- und Primitivbogen, ohne jegliche Zieleinrichtung und ohne Rollen\u00fcbersetzung, mit eigenen oder vereinseigenen Mitteln betreiben (aktiv) oder unterst\u00fctzen (inaktiv) will. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/p>\n<p>3.2 Eintritt<br \/>\nAnmeldungen zur Mitgliedschaft der Mitglieder haben schriftlich zu erfolgen. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde der Ablehnung bekanntzugeben.<\/p>\n<p>3.3 Ordnungen<br \/>\nDie Mitglieder haben sich den aufgestellten Ordnungen zu f\u00fcgen.\u00a0 a) Schie\u00dfordnung b) Arbeitsordnung c) Beitragsordnung d) Haus- und Platzordnung<\/p>\n<p>3.4 Einstufung der Mitglieder<br \/>\n1. Ehrenmitglieder (von der Beitragspflicht befreit)\u00a0 2. aktive Mitglieder 3. jugendliche Mitglieder 4. inaktive Mitglieder\u00a0 Die Einstufung in die jeweilige Mitgliedergruppe unterliegt dem Vorstandsbeschluss.<\/p>\n<p>3.5 Ruhende Mitgliedschaft<br \/>\nZahlende Mitglieder, die durch Studium, Bundeswehr usw. eine bestimmte Zeit nicht regelm\u00e4\u00dfig am Bogensport teilnehmen, k\u00f6nnen mit schriftlichem Antrag f\u00fcr diese Zeit vom Beitrag bis auf die j\u00e4hrliche Mitgliedsabgabe des Vereins an Versicherungsbeitr\u00e4gen f\u00fcr dieses Mitglied befreit werden.<\/p>\n<p>\u00a74<\/p>\n<p>4.1 Austritt der Mitglieder<br \/>\nDer Austritt aus dem Verein ist jederzeit gestattet. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden und ist mit Ablauf des Monats rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>\u00a75<\/p>\n<p>5.1 Ausschluss der Mitglieder<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet au\u00dferdem durch Ausschluss. Der Ausschluss aus dem Verein kann wegen unehrenhafter Handlungen, Sch\u00e4digung der Interessen oder des Ansehens des Vereins, Nichtzahlung der Beitr\u00e4ge, Verweigerung der Arbeitsstunden oder Hilfeleistung bei Notf\u00e4llen sowie Verst\u00f6\u00dfe gegen die in 3.3 aufgef\u00fchrten Ordnungen erfolgen.<\/p>\n<p>5.2 Streichung der Mitgliedschaft<br \/>\nEin Mitglied scheidet au\u00dferdem mit Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. Die Streichung der Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstands erfolgen, wenn\u00a0 a) einer 2. Beitragsmahnung innerhalb von vier Wochen nicht nachgekommen wird, b) die 2. Beitragsmahnung als unzustellbar zur\u00fcckkommt.\u00a0 Bei Streichung der Mitgliedschaft ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, ausstehende Beitr\u00e4ge einzutreiben. Wer offensichtlich den Verein und seine Einrichtungen eigens\u00fcchtig oder des pers\u00f6nlichen Vorteils willen ausnutzt, kann ebenfalls von der Mitgliederliste gestrichen werden.<\/p>\n<p>5.3 Einspruch gegen Vorstandsbeschluss<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss bzw. die Streichung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Der Entscheid ist schriftlich mit der Begr\u00fcndung zuzustellen. Dem Betroffenen steht eine Einspruchsfrist von 14 Tagen zu. Die Sache wird bei Abwesenheit des betreffenden Mitglieds auf der n\u00e4chsten Vorstandssitzung erneut verhandelt. Die letzte Berufungsinstanz ist die Mitgliederversammlung. Sie beschlie\u00dft mit 3\/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>5.4 R\u00fcckgabe von Vereinseigentum<br \/>\nDie Vereinszeichen d\u00fcrfen von ausgeschiedenen Mitgliedern nicht gef\u00fchrt werden. Im Besitz befindliches Vereinseigentum muss zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n<p>\u00a76<\/p>\n<p>6.1 Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchr, Umlagen<br \/>\nDie H\u00f6he der von allen Mitgliedern zu entrichtenden Beitr\u00e4ge regelt die Beitragsordnung. In au\u00dfergew\u00f6hnlichen F\u00e4llen k\u00f6nnen au\u00dfer den regelm\u00e4\u00dfigen Beitr\u00e4gen besondere Umlagen erhoben werden. Die Umlage muss durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden. Beitr\u00e4ge und Aufnahmegeb\u00fchr werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n<p>6.2 Arbeitsstunden zugunsten des Vereins<br \/>\nAktive und jugendliche Mitglieder sind au\u00dfer zur Zahlung des Monatsbeitrages zur Arbeitsleistung verpflichtet. Die Zahl der Arbeitsstunden sowie die evtl. Abgeltung in bar unterliegen dem Beschluss des Vorstandes.<\/p>\n<p>\u00a77<\/p>\n<p>7.1 Stimmrecht der Mitglieder<br \/>\nDie Mitglieder sind mit vollendetem 18. Lebensjahr stimmberechtigt. Die Aus\u00fcbung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem Anderen \u00fcberlassen werden.<\/p>\n<p>7.2 Einschr\u00e4nkung des Stimmrechts<br \/>\nEin Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgesch\u00e4ftes oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites ihn und den Verein betrifft.<\/p>\n<p>7.3<br \/>\nIn den Vorstand w\u00e4hlbar Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind in den Vorstand w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p>7.4 Pflichten der Mitglieder<br \/>\nDie Mitglieder verpflichten sich, die Satzung und Beschl\u00fcsse, die Schie\u00dfordnung und Hausordnung zu beachten und zu f\u00f6rdern, f\u00fcr mutwillige Besch\u00e4digungen von Vereinsverm\u00f6gen und schuldhaften Verlust von Vereinseigentum aufzukommen, bei pers\u00f6nlich verursachten Sch\u00e4den Dritten gegen\u00fcber selbst aufzukommen, Sportunf\u00e4lle dem Vorstand sofort zu melden.<\/p>\n<p>7.5 Ausleihen von Sportger\u00e4ten<br \/>\n\u00dcber das Ausleihen von vereinseigenen Sportger\u00e4ten entscheidet von Fall zu Fall der Vorstand.<\/p>\n<p>7.6 Sportunfallversicherung<br \/>\nAlle Mitglieder werden durch den Verein versichert. Der Verein leistet im Schadensfall nur insoweit Zahlungen, wie die Tr\u00e4ger der Versicherung Schaden anerkennen und Zahlungen leisten.<\/p>\n<p>\u00a78<\/p>\n<p>8.1 Berufung der Mitgliederversammlung<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist einzuberufen,\u00a0 a) wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens b) j\u00e4hrlich einmal, m\u00f6glichst nach Schluss des jeweiligen Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n<p>8.2 Form der Berufung<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen durch die Vereinsmitteilung oder eine besondere Benachrichtigung einzuberufen. In der Berufung sind die Punkte der Tagesordnung aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>8.3 Berufung der Versammlung durch die Mitglieder<br \/>\nDer Vorstand muss eine Mitgliederversammlung nach 8.2 einberufen, wenn der Vorstand hierzu von mindesten 1\/3 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich aufgefordert wird.<\/p>\n<p>8.4 Tagesordnung \u00a7 1 oder \u00a7 10<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen zu \u00a7 1 oder \u00a7 10 k\u00f6nnen nur in einer eigens daf\u00fcr vom Vorstand einzuberufenden Mitgliederversammlung zur Abstimmung gelangen.\u00a0 Berufungsmodus nach 8.2 oder 8.3.<\/p>\n<p>8.5 Beschlussfassung<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Versammlung ist beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung geschieht, wenn sich kein Widerspruch erhebt und diese Satzung nichts anderes vorschreibt, durch Handzeichen. Auf Antrag von mindestens zehn der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen.<\/p>\n<p>8.6 Annahme der Beschl\u00fcsse<br \/>\nDie Beschl\u00fcsse erhalten, abgesehen von in dieser Satzung besonders geregelten F\u00e4llen, G\u00fcltigkeit, wenn mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen zustimmt.\u00a0 Bei Stimmengleichheit erfolgt eine zweite Abstimmung. Wird auch in dieser Abstimmung Stimmengleichheit erzielt, so gilt der Antrag als abgelehnt.\u00a0 Die Beschl\u00fcsse sind f\u00fcr alle Mitglieder bindend.\u00a0 F\u00fcr Wahlen gilt: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen denjenigen Kandidaten statt, welche die h\u00f6chsten Stimmenzahlen erzielt haben. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine zweite Abstimmung. Sollte erneut Stimmengleichheit eintreten, entscheidet das Los.\u00a0 Beschl\u00fcsse \u00fcber \u00a7 1 oder \u00a7 10 dieser Satzung erhalten nur G\u00fcltigkeit, wenn die f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins vorgeschriebene Stimmenmehrheit nach Ziffer 10.1 erreicht wird.<\/p>\n<p>8.7 Tagesordnung nach 8.1 b)<br \/>\nDie als Hauptversammlung auszusprechende j\u00e4hrliche Mitgliederversammlung hat in ihrer Tagesordnung zu erledigen\u00a0 1. Jahresbericht des Vorstandes 2. Bericht des Kassenpr\u00fcfers 3. Entlastung des Vorstandes 4. Neu- bzw. Erg\u00e4nzungswahl des Vorstandes 5. Neuwahl des Kassenpr\u00fcfers 6. Verschiedenes<\/p>\n<p>8.8 Beurkundungen der Beschl\u00fcsse<br \/>\nDer Verlauf der Mitgliederversammlung und die Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen. Die Versammlungsberichte sind vom Vorsitzenden oder dem vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand bestimmten Versammlungsleiter sowie dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen. Das Protokoll kann acht Tage nach der Versammlung durch die Mitglieder eingesehen werden.<\/p>\n<p>\u00a79<\/p>\n<p>9.1 Bildung des Vorstandes<br \/>\nDer Vorstand besteht aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren an: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassierer<\/p>\n<p>9.2 Beschr\u00e4nkung der Vertretungsmacht des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<br \/>\nIm Innenverh\u00e4ltnis ist der 2. Vorsitzende dem Verein gegen\u00fcber verpflichtet, das Vorstandsamt nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden, der Kassierer nur bei\u00a0 Verhinderung des 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>9.3 Bindung der Vorstands\u00e4mter<br \/>\nDas Vorstandsamt ist an die Vereinsmitgliedschaft gekn\u00f6pft. Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/p>\n<p>9.4 Amtszeit des Vorstandes<br \/>\nDer gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand wird auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>9.5 Wahl des Vorstandes<br \/>\nDie Abstimmung zur Wahl des Vorstandes erfolgt geheim, wenn mehrere Vorschl\u00e4ge vorhanden sind. Ist jedoch nur ein Vorschlag eingebracht, so kann durch Handzeichen abgestimmt werden.<\/p>\n<p>9.6 Zeichnungsberechtigung des Vorstandes<br \/>\nIm Innenverh\u00e4ltnis gilt folgendes: Jedes Mitglied des Vorstandes ist f\u00fcr sich allein berechtigt, Postsendungen f\u00fcr den Verein in Empfang zu nehmen. In geldlichen Dingen haben mindestens zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, darunter m\u00f6glichst der Kassierer, zu zeichnen. Rechtsgesch\u00e4fte mit einem Gesch\u00e4ftswert \u00fcber Euro 300, &#8211; &#8211; pro Monat sind f\u00fcr den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung erteilt wird.<\/p>\n<p>9.7 Vorstandssitzungen<br \/>\nSitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf statt. Die F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte obliegt dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. \u00dcber die Teilnahme anderer Personen an den Vorstandssitzungen steht dem Vorstand allein die Entscheidung zu. Jedes Mitglied des Vorstandes hat das Recht, eine Vorstandssitzung zu beantragen. Zu allen Vorstandssitzungen ist mindestens acht Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.<\/p>\n<p>9.8 Protokoll der Vorstandssitzung<br \/>\nDer Vorstand hat die ihm obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsmannes zu erf\u00fcllen und die Beschr\u00e4nkungen einzuhalten, die ihm durch Gesetz, Satzung und Gesch\u00e4ftsordnung auferlegt sind. \u00dcber die Vorstandssitzungen und die Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist Protokoll zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>9.9 Vertretung des Vereins<br \/>\nDer Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den\u00a0 2. Vorsitzenden oder den Kassierer vertreten. Sie sind dabei an die Beschl\u00fcsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung gebunden und weisen sich durch einen Auszug aus dem Vereinsregister aus. Die Vertretung in geldlichen Dingen gegen\u00fcber der Bank erfolgt durch zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Der Verein schlie\u00dft f\u00fcr jedes Mitglied des Vorstandes eine Haft- und Rechtsschutzversicherung f\u00fcr die Dauer der Amtszeit plus mindestens ein Jahr ab.<\/p>\n<p>\u00a710<\/p>\n<p>10.1 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann auf Antrag durch eine besondere, nur zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erfolgen. In dieser Versammlung m\u00fcssen mindestens\u00a0 4\/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der Beschluss der Aufl\u00f6sung erlangt G\u00fcltigkeit, wenn 2\/3 dieser stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Sind nicht mindestens 4\/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen (\u00a7 8) eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, die innerhalb weiterer 14 Tage stattfinden muss und ohne Ber\u00fccksichtigung der Zahl der erschienenen vorgenannten stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>10.2 Abtretung des Verm\u00f6gens<br \/>\nWird der Verein aufgel\u00f6st, dann f\u00e4llt sein zu diesem Zeitpunkt nach Begleichung aller Verbindlichkeiten etwa noch vorhandenes Verm\u00f6gen auf zehn Jahre zur treuh\u00e4nderischen Verwaltung an den Landessportverband e. V.<\/p>\n<p>10.3 Wiedergr\u00fcndung eines Bogensportclubs<br \/>\nSollte innerhalb dieser zehn Jahre ein gleichartiger Verein in Hasselfelde entstehen, so ist das vorgenannte Verm\u00f6gen an den neu gegr\u00fcndeten Verein zu geben, sofern er als gemeinn\u00fctzig anerkannt ist. Nach Ablauf der zehn Jahre wird das Vereinsverm\u00f6gen Eigentum des Landessportbundes e. V. und darf nur f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke des Sportes Verwendung finden.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzung Die am 04.02.1995 \/ 17.06.1995 errichtete &#8211; und zuletzt durch Beschluss vom 25.02.2003 in\u00a0 \u00a7 3 Ziffer 3.1. (Vereinsmitglieder) ge\u00e4nderte &#8211; Satzung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.03.2010 in \u00a7 3 Ziffer 3.1. (Vereinsmitglieder) ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/alt.jbc-hasselfelde.de\/wp-content\/dokumente\/satzung.pdf\">Satzung als PDF zum runterladen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Jagdbogen Clubs Hasselfelde Neue Fassung 2017 \u00a71 1.1 Name des Vereins Der Jagdbogen Club Hasselfelde hat seinen Sitz in Kiel und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins\u00a0 &#8222;Jagdbogen Club Hasselfelde e. 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